Die Themen Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung werden gerne „vertagt“. Dabei sind diese Regelungen für jeden von uns – ob jünger oder älter – noch wichtiger als das Testament, denn wenn sie wirklich benötigt werden, sind wir noch am Leben, aber wir sind – wegen Krankheit, Unfall oder Nachlassens der geistigen Kräfte – nicht mehr selbst in der Lage, unser Leben zu regeln. Und hierbei geht es nicht nur um Geld, sondern um die ganz elementaren Entscheidungen und Voraussetzungen unseres Lebens. Zu wem haben wir in einer solchen Situation wirklich Vertrauen, diese Entscheidungen für uns zu treffen? Wie sollte eine solche Regelung aussehen? In welchen Situationen soll unser Leben nicht mehr künstlich verlängert werden? Diese und andere Fragen wollen wir gemeinsam klären.
Leitung: Jörg Sulimma, Jurist
↧
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht – Kernstück der persönlichen Vorsorge in Herrsching (Ammersee)
↧